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Beiträge: 7.707

15.12.2010 20:36
Schulausfall am Donnerstag, 16.12.2010 Antworten

Zitat
Winter-Hotline informiert aktuell über Schulausfall
Schulausfall am Donnerstag, 16.12.2010

Aufgrund einer Unwetterwarnung fällt am Donnerstag, 16.12.2010, in Schleswig-Holstein der Unterricht an allen öffentlichen Schulen aus. Das sind allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Förderzentren.

Die IHK-Prüfungen an den berufsbildenden Schulen sind davon nicht erfasst.

Stand: Mittwoch, 15.12.2010, 19.30 Uhr

Informieren Sie sich dazu auch über das Radio und Fernsehen.
Unser Service

Temperaturen unter Null, Schnee und Eis auf den Straßen - wenn Busse nicht mehr oder nur eingeschränkt fahren können, kann es landesweit oder in einigen Regionen zu Schulausfall kommen. Wir haben für Sie eine Winter-Hotline (Bandansage) eingerichtet, die rund um die Uhr unter 0431 988 2333 über wetterbedingte Schulausfälle informiert.

Wichtige Fragen rund um den wetterbedingten Unterrichtsausfall:

* Wie begründet sich Schulausfall?
Maßgebliches Kriterium bei der Anordung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbeikeit der Straßen entscheidungsleitend. Das Bildungsministerium trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen auf der Grundlage eines Erlasses vom 18. Juni 1998 (siehe Link). Darin ist geregelt, dass dabei im Zweifelsfall die Anordnung für alle Schulen eines Kreisgebiets erfolgt, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Entsprechendes gilt für die kreisfreien Städte. Dass regelmäßig das gesamte Kreis -beziehungsweise Stadtgebiet einbebezogen wird, ist mit der Besonderheit der Situation zu erklären, in der eine Entscheidung zu treffen ist. Meist muss in der Nacht oder den frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnisse beurteilt werden, ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden kann. Es bleibt dabei regelmäßig keine Zeit, um nach einzelnen Gemeinden oder einzelnen Schulen zu differenzieren und für eine entsprechend differenzierte Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen.

* Wer berät das Bildungsministerium?
Die Straßenlage wird insbesondere über das Gemeinsame Lagezentrum im Landespolizeiamt eingeschätzt.

* Wie kann sichergestellt werden, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern von einem Unterrichtsausfall informiert werden?
Bitte wählen Sie die Nummer der Winter-Hotline (Bandansage) des Bildungsministeriums unter 0431 988 2333 und informieren sich parallel über die Rundfunkanstalten und die Homepages der Verkehrsbetriebe. Busunternehmen Autokraft; Nahverkehr Nord-Ostsee-Bahn

* Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen und Schüler, die diese Info nicht rechtzeitig erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben, dort betreut werden?
Die Schulen sind angewiesen, eine Notbesetzung von Lehrkräften vorzuhalten, damit die Beaufsichtigung der in der Frage genannten Schülerinnen und Schüler sichergestellt ist.



Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/Bildung...terhotline.html

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