In Antwort auf:Mietrecht: Rauchen zu Hause verboten?
In Kneipen geht es Rauchern seit dem 1. Januar an den Kragen. Aber wie sieht's eigentlich in einer Mietwohnung aus. Darf der Vermieter das Rauchen verbieten? In der Wohnung oder im Treppenhaus? Die wichtigsten Regeln und Urteile zum Thema Rauchen im eignen Wohnumfeld.
Raucher haben es dieser Tage nicht leicht. Überall schmilzt ihr Habitat zusammen wie Alpengletscher in der Sonne. Rauchen am Arbeitsplatz: verboten. Rauchen in öffentlichen Gebäuden: verboten. Rauchen in Kneipen und Restaurants: verboten.
Und in den eigenen vier Wänden? Was ist dort eigentlich noch erlaubt? Muss sich die aussterbende Gemeinde der Raucher auf Schadensersatzansprüche gefasst machen, weil Nikotin die Wände verfärbt oder der Rauch in die Tapeten eingezogen ist? Wie steht es mit dem Rauchen bei geöffnetem Fenster oder auf dem Balkon? Lesen Sie in der Bildergalerie oben die wichtigsten Regeln und Urteile zum Thema Rauchen zu Hause.
Rauchen in der Wohnung Raucher dürfen aufatmen. In den "eigenen vier Wänden“ ist das Rauchen nach wie vor erlaubt. Die Wohnung gilt als Zentrum der Lebensgestaltung - dort gilt die freie Willensentscheidung. Wer also rauchen möchte, darf dies tun - noch ohne wenn und aber, so haben es das LG Köln (9 S 188/96) und das LG Paderborn (1 S 2/00) entschieden.
Rauchen auf dem Balkon Der Balkon gehört als Bestandteil mit zur gemieteten Wohnung. Daher ist auch dort das Rauchen nicht verboten (Amtsgericht Bonn, 6 C 510/98 und Amtsgericht Wenningsen, 9 C 156/01). Selbst wenn sich Nachbarn durch aufsteigenden Rauch belästigt fühlen, haben sie in der Regel keine Einspruchsmöglichkeiten. Das gilt auch, wenn am offenen Fenster geraucht wird und der blaue Dunst in die darüber liegende Wohnung zieht, entschied das Amtsgericht Hamburg (102 e II 368/00).
Rauchen im Flur Der Hausflur ist ein Gemeinschaftsraum, der allen Mietern zugänglich ist. In solchen Gemeinschaftsräumen, wie Hausflur, Aufzug, Wasch- oder Trockenräumen kann das Rauchen, nach dem Urteil des Amtsgerichts Hannover (70 II 414/99), verboten werden.
Rauchverbot im Mietvertrag Wenn man einen Mietvertrag abschließt, muss man nicht angeben, ob man Raucher oder Nichtraucher ist. Ein generelles Rauchverbot im Mietvertrag ist nach dem Urteil des Amtsgerichts Albstadt (1 C 288/92) unwirksam. Das Amtsgericht Nordhorn (3 C 1440/00) dagegen geht davon aus, dass sich Mieter und Vermieter über ein Rauchverbot einigen können - ein Grundsatzurteil darüber steht allerdings noch aus.
Wenn ein Vermieter per Annonce einen Nichtraucher als Mieter sucht und der auf Nachfrage angibt, mit dem Rauchen aufgehört zu haben, bleibt der Mietvertrag auch bei einem eventuellen Rückfall wirksam. Auch gelegentliches Rauchen ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart (16 S 137/92) keine Grund, den Mietvertrag von Seiten des Vermieters anzufechten. Selbst starkes Rauchen in der Mietwohnung gilt nicht grundsätzlich als Kündigungsgrund (Amtsgericht Ellwangen, C 175/90-12).
Schadensersatz wegen Rauchens Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung keine Schadensersatzansprüche von Seiten des Vermieters gestellt werden können. Der Fall: Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Schadensersatz verklagt, weil Nikotinablagerungen und Verfärbungen eine Renovierung der Wohnung notwendig gemacht hatten. Das Rauchen - so befand der Bundesgerichtshof (VIII ZR 124/05) - ist grundsätzlich nicht vertragswidrig, die Schadensersatzklage wurde abgewiesen.
Schadensersatz wegen exzessivem Rauchen Weiterhin offen ist aber noch die Frage, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden dürfen, wenn schon nach kurzer Mietzeit ein erheblicher Renovierungsbedarf wegen "exzessivem“ Rauchen besteht.
Jetzt steht dem Bundesgerichtshof die Entscheidung in dieser schwierigen Frage zu (VIII ZR 37/07). Verschiedene Gerichte hatten entschieden, dass ein Konsum von mehr als 60 Zigaretten täglich in der Mietwohnung als vertragswidrig angesehen werden kann (u.a. LG Paderborn, 1 S 2/00). Andere Gerichte dagegen hatten Schadensersatzansprüche wegen Nikotinverfärbungen und durch das Rauchen bedingte Schäden in Mietwohnungen grundsätzlich abgelehnt (u.a. LG Köln, 30 S 9/01).
Nun müssen die Karlsruher Richter entscheiden, wie exzessives Rauchen definiert werden kann, ob und wann überhaupt von einem übermäßigem Rauchen gesprochen werden kann
Quelle: AOL
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Jeden Tag eine gute Tat
du hörst nur auf, wenn dein Kopf es will...dann brauchst du keine Pflaster, Tabletten, Nadeln...nix.....aber wenn der Kopf nicht mitmacht...rauchste halt weiter...ich hab so schon mal von 95 bis 2000 aufgehört...dann 2000 wieder angefangen bis Jan. 07..da war mein Kopf erst wieder bereit
Ich bin nicht geboren um so zu sein, wie andere es wollen*zwinker*
Jo,hab da die selbe Meinung! Irgendwann muss wirklich Schluss damit sein,das die einem alles verbieten wollen! Das Rauchen kann mir niemand verbieten! Ich rauche überall und da wo ich nicht rauchen darf,da geh ich auch nicht hin,oder such mir Mittel und Wege um rauchen zu können,wann immer ich das Verlangen habe! Ich rauche auch am Bahnhof und sonst wo! Mir stinkt es zum Himmel und ich habe keine Lust mehr, mich über die Dummheit der Politiker aufzuregen! Es bringt einfach nichts,die können mit uns machen was sie wollen! Ich bekomm ne Krise,wenn ich sowas höre!
Die sollten echt mal anderswo damit anfangen,die Umwelt zu schützen und die müssen mir auch nicht erzählen,das es um die Nichtraucher geht!Die können genauso sich von rauchern entfernen,so wie wir es jetzt anders rum machen sollen!
Wenn der Staat so auf den Nichtraucherschutz achtet und auf die Gesundheit, was ich als Nichtraucher sehr gut finde, warum nimmt er die Zigaretten nicht komplett aus den Regalen?
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Jeden Tag eine gute Tat
Zitat von HolsteinerWenn der Staat so auf den Nichtraucherschutz achtet und auf die Gesundheit, was ich als Nichtraucher sehr gut finde, warum nimmt er die Zigaretten nicht komplett aus den Regalen?
Ganz einfach Nordi, dann fehlen eine Menge Steuern, die wieder anders reingeholt werden müssen. Und die Arbeitslosenquote steigt auch.
Witziger Weise sind bei uns im Restaurant die Rauchertische immer voll belegt. Die Nichtraucherseite fast gar nicht.
Ich bin auch der Meinung wenn man mit dem rauchen aufhören will,dann muß es im Kopf klick machen,sonst geht nix.Aber man kann die Verbote auch übertreiben.Auf St.Pauli haben sie schon eine Kneipenwirtin abgemahnt,die von einem Gast angeschwärzt worden ist.Habt ihr bestimmt auch gelesen oder?? Da finde ich das eindeutig übertrieben.Es gibt nun mal Raucher und Nichtraucher.Wenn schon solche Verbote,dann mit allen Konsequenzen.Zigaretten vom Markt.Aber da spielt das liebe Geld wieder mal eine große Rolle.wie fast überall.