In Antwort auf:Findet die Verwirrung um Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Computer nun ein Ende? Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem neuen Urteil die sogenannte Computer-GEZ für rechtens erklärt. Damit wurde ein bisheriger Rechtsspruch aufgehoben.
Ein Rechtsanwalt muss nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Damit hoben die Richter in Koblenz ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Gebührenbescheid des SWR für den Juristen kassiert hatte. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, wie das Gericht am Donnerstag weiter mitteilte (AZ: 7 A 10959/08.OVG).
In Antwort auf:Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind. Die Koblenzer Richter erklärten, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlung von Rundfunkgebühren vorsehe. Der Kläger halte den Rechner zum Empfang bereit. Dafür sei die tatsächliche Nutzung als Radio nicht erforderlich.